Dass Kreative auch ohne dort Mitglied zu sein durch Verwertungsgesellschaften vertreten werden dürfen, ist in Skandinavien normal, in Deutschland dagegen bislang als Eingriff in die Privatautonomie eher verpönt. Die aufgeladene Debatte um eine „Kultur-Flatrate“ ist vielen noch gut im Gedächtnis. Doch Gesetzgebung und Rechtsprechung insbesondere auf EU-Ebene werfen erneut die Frage auf: Könnten Kollektivlizenzen viele Probleme lösen? Können sie gar das Patentrezept gegen automatisierte Filterung auf Plattformen sein, als das die Bundesregierung sie hingestellt hat?