Konzept

Mit öffentlichen Mitteln werden Museen, Archive, Bibliotheken und Baudenkmäler betrieben und erhalten. Aber wie gestaltet sich der Zugang zu den Schätzen, die dort erschlossen, restauriert und bewahrt werden?

Mit dem Internet sind oft Erwartungen auf schnellen und auch kostenlosen Zugang zum kulturellen Erbe verbunden. Dies bringt die Gedächtnisinstitutionen unter Zugzwang. Zwar ist für sie ein freier Zugang meist Teil ihres Selbstverständnisses – nicht zuletzt aufgrund des öffentlichen Auftrags, der ihrer Arbeit zugrunde liegt. Aber heißt freier Zugang auch automatisch kostenloser Zugang? Welche Bedingungen gelten für den Zugang, welche für die Nutzung von Abbildungen, Kopien oder Fotos, welche Gebühren werden erhoben? Welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten haben Gedächtnisinstitutionen überhaupt, wenn es um die Nutzung und Präsentation von Kulturgütern im Internet geht?

Die Gedächtnisinstitutionen befinden sich in einem Spannungsfeld. Einerseits wird von ihnen gefordert, ihre Arbeit auch durch Gebühren bzw. die Verwertung der von ihnen verwahrten Kulturgüter zu finanzieren. Auf der anderen Seite erwartet man von ihnen, dass sie ihrem Bildungsauftrag nachkommen und einen möglichst unbeschränkten Zugang gewähren.

Im Oktober 2003 forderten die Hochschulrektorenkonferenz, der Wissenschaftsrat, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren sowie der Deutsche Bibliotheksverband in der Berliner Erklärung den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Werken, eine Forderung, der sich viele nationale wie internationale Organisationen angeschlossen haben. Dort heißt es:

Unsere Aufgabe Wissen weiterzugeben ist nur halb erfüllt, wenn diese Informationen für die Gesellschaft nicht in umfassender Weise und einfach zugänglich sind. Neben den konventionellen Methoden müssen zunehmend auch die neuen Möglichkeiten der Wissensverbreitung über das Internet nach dem Prinzip des offenen Zugangs (Open Access-Paradigma) gefördert werden. Wir definieren den offenen Zugang oder den ‚Open Access’ als eine umfassende Quelle menschlichen Wissens und kulturellen Erbes, die von der Wissenschaftsgemeinschaft bestätigt wurden.

Die Vision von einer umfassenden und frei zugänglichen Repräsentation des Wissens lässt sich nur realisieren, wenn sich das Internet der Zukunft durch Nachhaltigkeit, Interaktivität und Transparenz auszeichnet. Inhalte und Software müssen offen zugänglich und kompatibel sein.

Viele Museen und Archive unterscheiden, ob Bestände für wissenschaftliche bzw. private Zwecke genutzt werden oder ob eine kommerzielle Verwertung angestrebt wird. Diese soll nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Insbesondere soll die Nutzung von Beständen zu kommerziellen Zwecken nicht kostenlos sein.

Die Unterscheidung in kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung ist nicht ganz unproblematisch. Wo beginnt eine „kommerzielle Nutzung“? Welche Businessmodelle wurden und werden mit der Nutzung des kulturellen Erbes verbunden? Warum genügt eine Lizenz, die nur nicht-kommerzielle Nutzung zulässt, für eine Aufnahme von Inhalten in die Wikipedia nicht? Wie ist das Einstellen von „privaten“ Fotos in soziale Netzwerke zu beurteilen? Wie verträgt sich die Einschränkung auf nicht-kommerzielle Nutzung überhaupt mit dem Grundsatz des Offenen Wissens?

Dr. Paul Klimpel, März 2012

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